Verwalter und Beauftragte
Verwalter (V) und Verwaltungstätigkeiten - Organisatoren im Hintergrund
Das Aufgabengebiet der Verwalter umfasst hauptsächlich administrative sowie organisatorische Tätigkeiten. Zum Verwalter wird man wenn man vom OBI dazu befördert wird. Ein Verwalter muss nicht zwingend ein aktives Feuerwehrmitglied sein. Ebenso ist es möglich das ein Mitglied der Aktiven Feuerwehrmannschaft Tätigkeiten eines Verwalters übernimmt, jedoch nicht dessen Rang. Diese Ernennung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Kommandanten.
Funktionsbeauftragte (BA) - Meister der Praxis
Funktionsbeauftragte sind jene aktiven Mitglieder der Wehr welche für die Funktionalität und die Einsatzbereitschaft der hauptsächlichen technischen Gerätschaften zu sorgen haben. In ihren Aufgabenbereich fällt sowohl Pflege als auch Wartung und Reparatur der Gerätschaften. Ebenfalls sind sie meist in den internen Schulungsbetrieb eingebunden und somit für die Weiterbildung der Feuerwehrmitglieder in ihrem jeweiligen Sachgebiet zuständig.